Tiertherapie-Zentrum ARENDT
Tiertherapie-Zentrum                    ARENDT

Unser Team

Wir waren über 40 Jahren im "humanen" Umgang mit Hunden tätig - lange, bevor andere nacheiferten.


Leider sind die Bezeichnungen in diesem Bereich z.B. "Hundeausbilder" sowie auch "Tierheilpraktiker" und "Tierverhaltenstherapeut" in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen.
Wir weisen Ihnen daher sehr gerne unsere Qualifikationen nach!


Unsere eigene Hundeschule existierte seit 1995 im Rhein-Sieg-Kreis, zuerst in Lohmar, dann seit 1997 - 2018 in Hennef (Sieg).

 

Unser Team verfügt über diverse Trainerscheine und Fortbildungen in den Bereichen UO, Agility, Mobility usw.

Es wurden regelmässig Fortbildungen besucht, damit immer die neuesten kynologischen und therapeutischen Erkenntnisse an die Kunden weitergegeben werden konnten!

Im Jahre 2001 wurde unser Team einer ganztägigen Prüfung beim Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz in Düsseldorf unterzogen.

Danach bekamen wir sowie unsere eingereichten und vorgelegten Prüfungsunterlagen vom Ministerium einen gebührenpflichtigen Genehmigungsbescheid, der in den folgenden Jahren jeweils verlängert wurde und durften im folgenden sowohl die Hundeführer in der notwenigen Sachkunde unterrichten und prüfen und Wesensprüfungen für Hunde ab der Anlage 2 LHundG NRW durchführen.

 

Wir waren immer dafür, dass Qualifikationen vorgezeigt werden sollen und haben uns hier für teures Geld genau diese durch Studium, Fortbildungen usw. angeeignet.

Trotzdem schossen viele selbsternannte "Hundetrainer/Ausbilder" aus dem Boden, die zu Dumpingpreisen Unterricht anboten.

 

Wenn durch den meist falschen Umgang mit dem Hund Probleme auftraten, der Hund auffällig geworden war und niemand mehr so recht wußte, wo angesetzt werden sollte, wurden wir befragt.

Meist haben wir dann intensiv mit den Hunden und den Besitzern gearbeitet und zu einer Problemlösung beigetragen, so dass in sehr vielen Fällen die durch die Behörden verhängte Maulkorb- und/oder Leinenpflicht wieder aufgehoben werden konnte.

 

Als sehr störend haben wir für uns persönlich empfunden, dass jetzt - nach 40 Jahren "Berufserfahrung" - die ganze Sache nun nach § 11 reglementiert worden ist.

 

Wie soll logisch erklärt werden, dass z.B. Personen, die lt. § 11 diese Genehmigung brauchen, aber gleichzeitig in Vereinen ohne diese Genehmigung arbeiten und weiter ausbilden dürfen? Das ist unfaßbar. Hier kann doch nicht mehr damit argumentiert werden, dass es bei § 11 darum geht, tierschutz-relevante Schulungen abzuverlangen, wenn man diese Schulungen als Ausbilder im Verein nicht braucht.

Auch dürfen Vereine in aller Ruhe weiterhin genauso arbeiten, wie bisher, ohne dass hier eine Änderung bezüglich Schutzdienst, Jagdverein etc. erfolgt.

Bei den Tierärzten wird ebenso diese geforderte Kenntnis vorausgesetzt (Sachkunde), obwohl sie nie während des Studiums im Tierverhalten geschult wurden.

 

Offenbar sind hier mal wieder nur die gefragt, ihre Sachkunde nachzuweisen, die bereits seit Jahrzehnten eigenverantwortlich Geld für Studium und Fortbildungen aufwenden und sich verantwortungsbewußt um die Tiere kümmern.

 

Gerade jetzt ist uns durch einen speziellen Fall, wo ein Hund vom Tierschutz vermittelt wurde, aufgefallen, wie wenig diese sogenannten "Betreuer" geschult sind.  Nach deren Angaben soll ein ca. 6 Monate alter Hund für lange Zeit nur in Haus und Garten gehalten werden, damit er nicht überfordert wird.

Die Prägephase hat dieser Hund ohnehin schon verpaßt und jetzt soll er nun immer noch nicht mit der Umwelt und anderen Hunden in Kontakt kommen ? Unserer Ansicht nach ist diese Aussage nicht nur absolut unqualifiziert, sondern auch unverantwortlich.

Wir kennen den Hund und die Pflegestelle persönlich, die sich liebevoll um ihn kümmert und sogar das anfängliche "unter-sich-koten" bereits im Griff hat.

Wer kümmert sich hier um Qualifikiationen ? Es wird ein großer Schaden angerichtet von diesen sogen. Betreuern des Tierschutzes!

 

 

Nunmehr haben wir uns schweren Herzens entschlossen - auch im Hinblick auf unser beginnendes Rentenalter und fehlende Gesundheit - , die HUNDESCHULE ab dem Jahr 2019  n i c h t mehr fortzuführen.

 

 

 

 

Unsere seit dem Jahr 2001 geltende Genehmigung über die Qualifikation als Sachverständige nach dem LHundG NRW zur Abnahme von Sachkunde- und Verhaltensprüfungen wurde immer wieder unter dem Az.: 8.84-03.20 vom LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-schutz NRW ) verlängert.

 

Aufgrund dieser Qualifikation, die wir nun auch schon lange Jahre innehaben, wurde uns auch vom Kreis-Veterinäramt Siegburg die erforderliche Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz erteilt !

 

 

 

 

 

Wir selbst möchten uns nun aufgrund unserer o.a. fast 40-jährigen Berufserfahrung und nachweislichen Qualifikation Vereinen und Behörden in beratender Funktion zur Verfügung stehen !

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Tierteherapie-Zentrum Arendt
Dicke Hecke 5
53773 Hennef (Sieg)

Telefon: 0 2242 91 23 91


Handy:  0171-65 72 983

 

E-Mail: info@tiertherapiezentrum-arendt.de

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